Ombudsmann für Finanzdienstleistungen

 

Jeder Kunde eines Finanzinstituts der auftritt als natürliche Person im Rahmen seiner private Interessen, kann sich zu Ombudsfin wenden, wenn er von seinem Institut keine Lösung für sein Problem bekommen hat. Ombudsfin ist eine unabhängliche Schlichtungsstelle. Er ist zuständig für Beschwerden gegen Banken, Kreditgesellschafte, Börsengesellschafte oder Vermögensverwalters die beim Dienst angeschlossen sind. Angeschlossene Institute

 

Die Beschwerde soll schriftlich übergemacht werden via Post, Fax, Mail oder das online Webformular.

 

Das Verfahren bei Ombudsfin ist kostenlos.

 

Der Ombudsmann versucht eine pragmatische Lösung zum Problem zu finden, wobei er die Interesse beider Parteien vor Augen hat. Wenn während der Dialog zwischen Parteien deutlich wird das ein Vergleich nicht möglich sei, nimmt der Ombudsmann ein Standpunkt ein. Die Entscheidungen des Ombudsmannes sind nicht verbindlich.

 

Beschwerden von Firmen und Selbstständigen

 

Ombudsfin ist auch zuständig für Beschwerden von Firmen und Selbstständigen, sofern es die Ausführung eines Kreditkontrakts oder Basis-Bankdienst für Unternehmen oder eine Beschwerde in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR betrifft.

 

 

 

Jean CATTARUZZA, Ombudsmann

 

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